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Anforderungen des Bundesministeriums für Finanzen (GoBD)


Die Grundsätze zur ordnungsmäßigen Führung und Aufbewahrung von Büchern, Aufzeichnungen und Unterlagen in elektronischer Form sowie zum Datenzugriff (GoBD) wurden am 14.11.2014 veröffentlicht. Durch dieses BMF-Schreiben wurde endlich weitere Klarheit in Bezug auf elektronische Archivierung geschaffen.

Die GDPdU vom 16.07.2001 wurden durch die GoBD ersetzt.

Die Zertifizierung von Archivsystemen ist nicht vorgeschrieben. Die GoBD erwähnen die Möglichkeit einer Zertifizierung. Dieses Zertifikat ist jedoch nur individuell für geprüfte Kundensystem gültig. Es ist nicht übertragbar.

Die ELO Digital Office GmbH garantiert die GoBD Konformität von ELO.

Konformitätserklärung GoBD

 

Darf ich Papierrechnungen vernichten?

Das ist die mit Abstand am häufigsten gestellte Frage. Kurze Antwort: Ja Sie dürfen, wenn Sie es richtig machen. Genaue Informationen finden Sie in den GoBD.

 

Gibt es eine Pflicht zu elektronischen Archivierung?

Ja, es gibt tatsächlich eine Pflicht zur elektronischen Archivierung. Natürlich nicht für alle Dokumente. Aber z. B. elektronische Rechnungen müssen auch elektronisch archiviert werden. Ausdrucken und abheften dieser Rechnungen ist nicht erlaubt. Die elektronischen Rechnungen einfach im Mailpostfach zu belassen ist ebenfalls nicht ausreichend. Dort sind sie vor Veränderungen nicht geschützt.

 

Weitere Fragen?

Bei unseren Veranstaltungen und Webinaren können Sie mit Experten aus der Finanzverwaltung sprechen.

Hier eine interessante Website zu diesem Thema: http://www.ecm-steuerboard.de/

Oder nutzen Sie unseren Callback Service.

 

Bestehen Einwände des Finanzamts gegen die Archivierung mit ELOprofessional?

Elektronisch archivieren ist heutzutage überhaupt kein Problem mehr.

Bereits im Jahr 1999 haben wir bei der Oberfinanzdirektion, Referat Betriebsprüfung, angefragt ob Bedenken bestehen Buchhaltungsbelege, Schriftverkehr, Konten- und Saldenlisten in ELOoffice oder ELOprofessional zu archivieren.

Zusätzlich hatten wir bei der Oberfinanzdirektion Stuttgart angefragt uns weitere relevante Informationen zu diesem Thema zukommen zu lassen.

Lesen Sie dazu die ausführliche Stellungnahme der Oberfinanzdirektion Stuttgart. Gern senden wir Ihnen eine Kopie dieses Schriftverkehrs zu.
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Betreff: Elektronischer Leitz Ordner – Bitte senden Sie mir den Schriftverkehr mit der Oberfinanzdirektion zu.